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Einnahmen beim Finanzamt nicht angegeben – was tun?

Worauf bei der Selbstanzeige vor dem Finanzamt geachtet werden sollte

Im Steuerrecht besteht unter Umständen die Möglichkeit, auch nach erfolgter Steuerhinterziehung, Straffreiheit zu erlangen. Folgende Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt sein:

  • Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Angaben gegenüber dem Finanzamt und
  • Nachentrichtung der hinterzogenen Steuer innerhalb einer angemessenen Frist sowie
  • keine Ausschlussgründe (z.B. laufende Betriebsprüfung, Tat bereits entdeckt oder Straf- oder Bußgeldverfahren bereits eingeleitet)

Es ist davon abzuraten, als Laie selbst Selbstanzeigen zu stellen, sondern es sollte die Hilfe von Steuerberater bzw. Rechtsanwälten eingeholt werden. Denn jeder Fall ist anders und es bedarf einer vorherigen Risikoabschätzung und vorherigen Berechnung, ob die hieraus resultierenden Steuernachzahlungen auch beglichen werden können. Anderenfalls kann es vorkommen, dass man das Finanzamt auf die Steuerhinterziehung hinweist, mangels fristgerechter Nachentrichtung jedoch nicht strafbefreiend rauskommt. 

Durch die Selbstanzeige muss das Finanzamt in der Lage sein, neue Steuerbescheide zu erlassen. Das Wort „Selbstanzeige“ muss und sollte nirgendwo stehen. Vielmehr sollte eine korrigierte Steuererklärung oder Gewinnermittlung eingereicht werden. Wenn es schnell gehen muss und nicht alle Unterlagen vorliegen, sollte im Zweifel lieber höher geschätzt werden, bis die Unterlagen vorliegen. 

Ob eine Selbstanzeige erstattet werden sollte, ist aber auch von Fristen abhängig. Die Strafverfolgungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung fünf Jahre bei „einfacher“ Steuerhinterziehung und zehn Jahre bei besonders schweren Fällen. Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Steuerhinterziehung. Wann das im Einzelfall ist, sollte von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beurteilt werden. Ist die Tat strafrechtlich verjährt, ist eine Selbstanzeige zu überdenken. Es ist sodann aber die Festsetzungsverjährung zu beachten. Diese beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Insoweit kann eine Steuerhinterziehung zwar zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen führen, soweit sie aber innerhalb der Festsetzungsfrist erfolgte, müssen die Steuern nachgezahlt werden.