Aufnahme einer Beschäftigung – weiterhin privatversichert?

Ehemalige Selbständige sind nach Aufnahme einer [...]

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»Man sollte im Hinblick auf die Finanzen sein Ego an die Seite tun und sich unbedingt einen Steuerberater suchen.«

Einen Termin mit Ulf Zick zu bekommen, ist nicht ganz einfach. [...]

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Private Rentenversicherung

Die klassische Rentenversicherung bietet bereits ab Vertragsbeginn eine garantierte Altersrente auf Lebenszeit und ist für Personen zu empfehlen, die Wert auf eine sichere Anlageform legen. Weiterhin kann die Hinterbliebenenversorgung und der Berufsunfähigkeitsschutz umfassender und individueller als bei den steuerlich geförderten Produkten geregelt werden.

Durch Sonderzahlungen ist es auch hier möglich, die Altersvorsorge einkommensabhängig und flexibel aufzubauen. So kann im Rahmen der flexiblen Abrufphase unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung der persönliche Rentenbeginn vorgezogen werden.

Die Erträge während der Ansparphase sind steuerfrei. Erst die Rentenleistungen unterliegen der Steuerpflicht. Hierbei wird jedoch auch nur der Ertragsanteil besteuert. Bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr sind lediglich 18% der Rente der Besteuerung zu unterwerfen. Auf der anderen Seite wirken sich die Beträge während der Einzahlungsphase steuerlich meist nicht aus.

Häufig ist es empfehlenswert, eine Kombination aus privater Rentenversicherung und steuerlich geförderten Varianten zu wählen, um auf der einen Seite vom Sonderausgabenabzug während der Einzahlungsphase zu profitieren und auf der anderen Seite den steuerlichen Vorteil der Leibrente im Auszahlungsfall in Anspruch nehmen zu können.