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Zwei Monate Mehrwertsteuersenkung- wie wurde sie umgesetzt?

Als es im Juni hieß, die Mehrwertsteuer wird für einen befristeten Zeitraum von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt, gab es Aufschrei aus allen Richtungen. Allerdings nicht aus Freude. Zwei Tage, bevor die abgesenkte Mehrwertsteuer- oder in unserem Sprachgebrauch auch Umsatzsteuer genannt- in Kraft trat, hat der Bundesrat und Bundestag dem überhaupt erst zugestimmt. Keinem Unternehmer*in blieb also viel Zeit, um diese „Erleichterung“ umzusetzen.

Aber zurück zum Anfang: Warum eigentlich eine Mehrwertsteuersenkung? Wer hat was davon?

Durch die Corona-Pandemie erlag unsere Wirtschaft fast dem Stillstand. Über Wochen hinweg gab es Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Restaurants, Gaststätten, Friseure, Kosmetiker und viele andere mussten schließen. Veranstaltungen und Konzerte dürfen auch heute noch nicht stattfinden bzw. nur unter sehr strengen Auflagen. Das Leben hat sich von einem auf den anderen Tag schlagartig verändert. Normalität ist noch nicht wieder eingekehrt und wird es auf absehbare Zeit auch nicht. Seit dem Ausbruch der Pandemie leidet die Wirtschaft. Die Aufträge gehen zurück, die Umsätze brechen ein und viele Angestellte erhalten Kurzarbeitergeld. Unsere Bundesregierung hat sich einige Instrumente ausgedacht, um die Schäden, die durch die Pandemie entstanden sind, möglichst abzumildern. So gab es z.B. die schnelle und unbürokratische Soforthilfe, die Anpassung der Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld, die Überbrückungshilfe und natürlich die Mehrwertsteuersenkung.

Die Mehrwertsteuersenkung ist ein Konjunkturprogramm zur Ankurbelung der Wirtschaft. Sie soll den Kunden ermutigen trotz der Krise Anschaffungen zu tätigen. Dies funktioniert allerdings nur, wenn die Mehrwertsteuersenkung auch an die Kunden- also dem Endverbraucher*in- weitergegeben wird.

Dem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen hilft die Mehrwertsteuersenkung nicht- zumindest nicht, wenn sie die Mehrwertsteuersenkung, so wie es von der Bundesregierung gewollt ist- an die Kunden weitergibt. Bei ihnen ist die Umsatzsteuer ein sogenannter Durchlaufender Posten. Unternehmen, die Ihre Preise nicht reduzieren und damit die Mehrwertsteuersenkung nicht weitergeben, erzielen dadurch 3 % bzw. 2 % mehr Gewinn. Für die meisten Unternehmen bedeutet die Mehrwertsteuersenkung vor allem eins: administrativer und organisatorisch hoher Aufwand. Die volkswirtschaftliche Nutzung der Mehrwertsteuersenkung wird stark angezweifelt.

Wie haben die Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung umgesetzt?

Es ist zwar von der Bundesregierung gewünscht, dass die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergegeben wird, verpflichtend ist dies jedoch nicht. Auch möchte sich der Staat nicht in die Preisfindung der Unternehmen einmischen, so dass die Unternehmen grundsätzlich ihre Preise selbst bestimmen können.

Die meisten deutschen großen Unternehmen werben damit, die Mehrwertsteuerersparnis an die Kunden weiterzugeben. Zu diesen Unternehmen gehören z.B. Edeka, Hermes, Aldi. Mehrere Discounter bzw. Supermärkte haben die Mehrwertsteuersenkung sogar schon vor dem 1. Juli an den Kunden weitergegeben.

Einige Unternehmen jedoch, und das sind nicht viele, geben die Mehrwertsteuersenkung aus unterschiedlichen Gründen nicht an die Kunden weiter.

Douglas bspw. wollte ursprünglich die Mehrwertsteuersenkung in Form eines 3 % Wertcoupon für den nächsten Einkauf den Kunden und Kundinnen anbieten. Aufgrund negativen Feedbacks änderte Douglas das aber schnell und zog die 3 % direkt beim Einkauf ab.

Für den Verkehrsbund Berlin- Brandenburg (VBB) ist der administrative Aufwand zu hoch, für ein halbes Jahr die Ticketpreise zu reduzieren. Inhaber*innen von Zeitkarten dürfen dafür und als Dank für ihre Treue an allen vier September-Wochenenden und am autofreien Dienstag (22.09) in ganz Berlin und Brandenburg kostenlos fahren. Auch Starbucks gibt die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Kunden weiter. Grund hierfür sind die im März neu ausgehandelten Tarifverträge. Durch die Nichtweitergabe der Mehrwertsteuersenkung hat Starbucks mehr Handlungsspielraum um die Löhne der Angestellten zu erhöhen. Eventuell haben Kunden auch auf einen netten Preisnachlass bei Louis Vuitton gehofft. Louis Vuitton hat aber lediglich die Preise bei Parfüms und Kleidung gesenkt, nicht jedoch bei dessen Hauptgeschäft Taschen und Accessoires. Ein Grund für die Nichtweitergabe der Mehrwertsteuersenkung soll die Einheitlichkeit der Preise im Europäischen Raum sein.

Manche Unternehmen lassen ihre Preise trotz Mehrwertsteuersenkung zwar gleich, spenden aber die 3 % bzw. 2% Mehrgewinn an besonders von der Krise betroffene Einrichtungen.

Marie Skrotzki – in stereo Steuerberatungsgesellschaft mbH