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Wann bin ich Kleinunternehmer?

Künstler als Kleinunternehmer können z.B. Existenzgründer und nebenberufliche Selbständige sein mit einem geringen Umsatz.

Gemäß § 19 UStG ist ein Künstler Kleinunternehmer, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ein Kleinunternehmer ist von der Umsatzsteuer befreit und darf somit weder in seinen Rechnungen gesondert die Umsatzsteuer noch den Steuersatz ausweisen. Ein unberechtigter Steuerausweis des Künstlers hat zur Folge, dass die fälschlicherweise offen ausgewiesene Steuer geschuldet wird und an das Finanzamt abzuführen ist.

Dem Künstler ist zu raten, auf die Kleinunternehmerschaft hinzuweisen.

„Ich weise als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.“

Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden.