Umsatzsteuer bei festen freien Mitarbeitern

Unternehmereigenschaft eines „festen freien [...]

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Die Band Ton Steine Scherben war zwischen 1970 und 1985 eine der [...]

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Ankauf eigener Bilder durch Künstler

Zu dem der freiberuflichen Tätigkeit dienenden Betriebsvermögen eines Malers gehören auch die zur Veräußerung geschaffenen Bilder. Diese Bilder sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Der Künstler erwirbt Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens für seinen Betrieb als freiberuflich tätiger Künstler, wenn er bereits einmal verkaufte selbstgeschaffene Bilder in der Absicht wieder zurückkauft, sie später erneut zu veräußern.

Kauft der Künstler nur gelegentlich bereits einmal verkaufte selbstgeschaffene  Bilder wieder zurück, um sie später wieder zu verkaufen, übt er mit dieser Tätigkeit keinen Gewerbebetrieb aus.