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Wie kann ich mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen?

Seit dem 1. August 2006 wurde der Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) und das Überbrückungsgeld durch ein einheitliches Förderinstrument ersetzt.

Mit dem neuen Gründungszuschuss soll die Möglichkeit geschaffen werden, arbeitslose Menschen gezielter beim Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit zu unterstützen.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: Gründerinnen und Gründer erhalten für sechs Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.

Nach sechs Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere neun Monate 300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Das muss vom Gründer belegt werden.