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Eigenverbrauch bei Telefon-Flatrate?

Soweit ein Medientreibender sein berufliches Mobiltelefon bzw. sein Festnetztelefon auch für Privatgespräche nutzt, muss er den entsprechenden Privatanteil als sogenannte „unentgeltlicheWertabgabe“ versteuern. 

In der Vergangenheit ermittelte man hierzu anhand des Einzelverbindungsnachweises eines dreimonatigen Zeitraums einen Aufteilungsschlüssel und berücksichtigte diesen, soweit sich die Verhältnisse nicht änderten, auch in denFolgejahren. 

Was ist aber nun, wenn ein Flatrate-Vertrag abgeschlossen wurde und die Aufteilung nicht mehr anhand eines Einzelverbindungsnachweises nachgewiesen werden kann?

Der Medientreibende hat auf einem anderen Weg den Privatanteil zu ermitteln. Mangels Nachweises verbleibt ihm nach unserer Ansicht dabei nur noch die Möglichkeit der Schätzung. 

Nach unseren Erfahrungen und Resultaten in Betriebsprüfungen wird von den Finanzämtern dabei ein 20%-iger Privatanteil meist nichtbeanstandet.