Keine Liebhaberei bei Verlusten aus schriftstellerischer Tätigkeit

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Verluste eines [...]

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Steffen Groth und die Rolle der Schreibtischkünstler

Ihm kann man mit der Fernbedienung in der Hand fast nicht entgehen: [...]

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Kann eine Rechnung auch per E-Mail versandt werden?

Eine Unterschrift des Rechnungsausstellers ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Künstler können ihre Rechnung insoweit auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in elektronischer Form per E-Mail übermitteln.

Das Gesetz fordert jedoch bei einer auf dem elektronischen Weg übermittelten Rechnung die Gewährleistung der Echtheit, der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts durch Verwendung einer qualifizierten Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz.

Die „elektronische Übermittlung“ per Telefax ist zulässig und erfordert auch nicht die vorgenannte Signatur.