Tango und KSVG

Künstlereigenschaft einer Tanzlehrerin für Tango Argentino [...]

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Wie melde ich meine künstlerische Tätigkeit an?

Eine Gewerbeanmeldung ist bei Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit nicht vorzunehmen. Dem Finanzamt ist eine Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit einzureichen. Dies muss spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das Finanzamt wird daraufhin eine Steuernummer erlassen.