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Die Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse im Interview

Durch die im Jahr 1983 gegründete Künstlersozialkasse soll selbständigen Künstlern sozialer Schutz geboten werden, in dem sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung werden. Wie bei Arbeitnehmern trägt der Künstler nur die Hälfte seiner Sozialversicherungsbeiträge – die andere Hälfte wird von der Künstlersozialkasse übernommen. Da es unter Künstlern immer wieder zur Rückfragen kommt und sich häufig das Antragsverfahren als langwierig und kompliziert herausstellt bzw. vereinzelt Steuerbescheide angefordert werden, hat medienvorsorge.de einmal bei der Künstlersozialkasse nachgefragt.

Nach § 1 KSVG ist versicherungspflichtig, wer eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübt. Gibt es eine Erhebung, wie viele der Künstler tatsächlich über die Künstlersozialkasse versichert sind? Gerade besser verdienende Künstler scheuen meist den Weg, um keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen zu müssen. 
Künstlersozialkasse: In welchem Verhältnis die Anzahl der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherten Künstler und Publizisten zu den tatsächlich im Bundesgebiet tätigen Künstlern/Publizisten steht, ist nicht bekannt. Derzeit sind ca. 160.000 Künstler aus allen vier Kunstsparten bei der KSK versichert und nutzen die Vorteile des KSVG.

Die Künstler haben bis zum 01.12. den voraussichtlichen Gewinn des Folgejahrs an die Künstlersozialkasse zu melden. Dies ist sodann die Bemessungsgrundlage für den Beitrag des Folgejahres. Gerade im künstlerischen Bereich ist eine Prognose schwer bzw. unmöglich, weshalb die Prognosen auch häufig vom tatsächlichen Einkommen abweichen. In letzter Zeit wurden von den Versicherten vermehrt die Steuerbescheide angefordert. Was erwartet die Künstler, bei denen der tatsächliche Gewinn stark abweicht? So war zu hören, dass bei einer Abweichung von mehr als 20% Bußgeldverfahren drohen?
Die Prüfung der Versicherten im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht sowie im Hinblick auf korrekte Angaben zum voraussichtlichen Einkommen wurden durch die Befragung einer wechselnden Stichprobe der Versicherten ergänzt. Von der Stichprobe werden jährlich mindestens 5% aller bei der KSK Versicherten erfasst. Geprüft wird, ob angemessene Einkommensmeldungen abgegeben und das Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro jährlich erreicht wurde. Dabei werden die tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten vier Jahre sowie mögliche Einkünfte aus nichtkünstlerischer bzw. nicht-publizistischer Tätigkeit unter Vorlage der entsprechenden Einkommensteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnung erhoben. Verweigert ein Versicherte seine Mitwirkung an der Befragung oder wird ein Missbrauch festgestellt, kann dies nach einem Anhörungsverfahren zum Ausschluss aus der Künstlersozialversicherung oder zu einer Beitragsanpassung für die Zukunft führen.
Das Stichprobenverfahren bedeutet nicht, dass die Künstlersozialkasse davon ausgeht, dass die Versicherten vorsätzlich unrichtige Angaben machen. Wegen der häufig schwankenden Einkommen der selbständigen Künstler/Publizisten sind Abweichungen innerhalb eines gewissen Rahmens plausibel und führen nicht zu Beitragsänderungen.

Bei einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung von nichtkünstlerisch Tätigen wird der Krankenversicherungsbeitrag vorläufig erlassen und anhand des einzureichenden Steuerbescheides nachträglich festgesetzt. Gibt es Bestrebungen, dies auch bei der Künstlersozialkasse einzuführen bzw. warum sieht man bisher davon ab?
Das KSVG schreibt derzeit das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus der selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit als Berechnungsgrundlage für die Beiträge vor. 

Meldet das Finanzamt Gewinnzahlen an die Künstlersozialkasse? Aufgrund der Abgabenordnung wäre dies zumindest gesetzlich möglich. Seit diesem Jahr werden die Rentenleistungen der Versicherungsträger an das Finanzamt übermittelt. Gibt es Überlegungen, dass das Finanzamt umgekehrt jährliche Meldungen an die Künstlersozialkasse übermittelt?
Meldungen von Seiten des Finanzamtes an die Künstlersozialkasse erfolgen zur Zeit nicht. Gegebenenfalls werden von der Künstlersozialkasse direkt Anfragen an die Finanzämter gerichtet. Die Künstlersozialkasse meldet den Finanzämtern die Höhe der im Kalenderjahr entrichteten Beiträge zur Kranken- Renten- und Pflegeversicherung. 

Eine interne Schätzung ergab, dass die Künstler unter Berücksichtigung des durchschnittlich gemeldeten Einkommens von 13.000 Euro eine Rentenerwartung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erzielen werden, die weit unter der staatlichen Grundsicherung liegt. Was ist den Künstlern zu raten, um dieses Loch, in das sie im Alter fallen werden, zu verkleinern?
Selbständige Künstler und Publizisten befinden sich größtenteils in einer wirtschaftlichen und sozialen Situation, die der von gering verdienenden Arbeitnehmern vergleichbar ist. Die gemeldeten Durchschnittsverdienste der Künstler und Publizisten liegen bei weniger als der Hälfte des Durchschnittsverdienstes, so dass sich für viele von ihnen die finanziellen Schwierigkeiten im Alter fortsetzen, wenn keine zusätzliche Vorsorge getroffen wird. Gerade bei selbständigen Künstlern und Publizisten bietet sich der Abschluss eines Riester-Vertrages an. Die Basis bzw. Rürup-Rente ist eine weitere Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Die bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung im Alter ist eine wichtige Hilfe für alle selbständigen Künstler und Publizisten, die keine ausreichende Vorsorge treffen können. Diese eigenständige Grundsicherung ist in ihren Leistungen ähnlich ausgestattet wie die Sozialhilfe, es findet jedoch kein Rückgriff auf Kinder statt, wenn – was vermutet wird – ihr Einkommen unter 100.000 Euro jährlich liegt. Die Leistungen können zudem beim Rentenversicherungsträger beantragt werden, der auch informiert und berät und die Anträge an die zuständigen Städte und Kreise weiterleitet.  

Abgabepflichtige Unternehmen können neuerdings die Zahlen online an die Künstlersozialkasse übermitteln. Ist es geplant, auch den Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse über ein Onlineportal vorzunehmen? Könnte man das Antragsverfahren hier dann auch vereinfachen? Viele Künstler klagen über ein schwieriges und langwieriges Antragsverfahren.
Eine Onlineantrag kann derzeit noch nicht gestellt werden. Eine Änderung des Verfahrens ist für die Zukunft eventuell möglich. Die Anträge über die Prüfung einer Mitgliedschaft sind individuell und erfordern jeweils auch eine individuelle Prüfung. Die Dauer der Bearbeitung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. 

Seit 01.07.2007 wurde die Prüfung, ob Unternehmen die Künstlersozialabgabe zu entrichten haben, an die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung abgegeben. Prüfen diese nur die typischen Verwerter (Verlage, Theater etc.) oder alle Unternehmen? So sind Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler vergeben (mehr als drei im Jahr) auch zur Abgabe verpflichtet.
Geprüft werden nicht nur die typischen Verwerter, sondern alle Unternehmen. Die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung nehmen die Arbeitgeberprüfung bereits für die Träger der Rentenversicherung, die Krankenkasse und die Bundesagentur für Arbeit vor. Mit der neuen Aufgabe wurde die Verwaltungseffizienz verbessert und ein Beitrag zur Endbürokratisierung geleistet, weil beide Prüfungen der Arbeitgeber zusammengefasst durchgeführt werden.

Gerade den nicht typischen Verwertern war die Abgabeverpflichtung in der Vergangenheit nicht bewusst. Die Beiträge können im Rahmen der Prüfungen für die vergangenen fünf Jahre nacherhoben werden. Dies kann beim ein oder anderen Unternehmen zu starken Liquiditätsproblemen führen. Besteht die Möglichkeit für Unternehmen, Ratenzahlungen zu vereinbaren?
Grundsätzlich sind Ratenzahlungsvereinbarungen möglich.

Soweit der Unternehmer keine Arbeitnehmer beschäftigt, erfolgt keine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Werden diese Unternehmen weiterhin durch Prüfer der Künstlersozialkasse geprüft?
Betriebe ohne Beschäftigte werden weiterhin durch die Künstlersozialkasse geprüft.