Der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Bühnen- und Kostümbildnern

Mit dem BMF-Schreiben vom 07.02.2014 wurde Klarheit über [...]

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Lu Possehl: „Kunst ist ein Lebensmittel.“

Seit über 20 Jahren ist die Malerin und Bildhauerin Lu Possehl aus [...]

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Bohlen ist Künstler

Die Juroren von „DSDS“ sind Unterhaltungskünstler i.S. des KSVG.

Wie das Bundessozialgericht entschieden hat, haben die produzierenden Fernsehsender Künstlersozialabgaben auf die Honorare bei sog. sachbezogenen TV-Unterhaltungen (DSDS, Big Brother, Germany´s next Topmodel) zu zahlen.

Nach Ansicht des Gerichts weist die Mitwirkung bei den Unterhaltungsshows Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppenorientierter Fernsehunterhaltung auf, die auf einer eigenschöpferischen höchstpersönlichen Leistung der Juroren beruht und in ihrer Gesamtheit der darstellenden Kunst zuzuordnen ist.

Es sei noch einmal darauf hinzuweisen, dass vermehrt entschieden wurde, dass keine besondere Gestaltungshöhe vorausgesetzt wird.