Musiker: Zum Teil umsatzsteuerfrei

Mit Urteil vom 18.02.2010 hat der BFH entschieden, dass auch [...]

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„Das Prinzip bei den Neubauten war: Quittungen in den Karton.“

Mark Chung hat seine Wurzeln in der Subkultur der1980er-Jahre. Als [...]

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Bohlen ist Künstler

Die Juroren von „DSDS“ sind Unterhaltungskünstler i.S. des KSVG.

Wie das Bundessozialgericht entschieden hat, haben die produzierenden Fernsehsender Künstlersozialabgaben auf die Honorare bei sog. sachbezogenen TV-Unterhaltungen (DSDS, Big Brother, Germany´s next Topmodel) zu zahlen.

Nach Ansicht des Gerichts weist die Mitwirkung bei den Unterhaltungsshows Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppenorientierter Fernsehunterhaltung auf, die auf einer eigenschöpferischen höchstpersönlichen Leistung der Juroren beruht und in ihrer Gesamtheit der darstellenden Kunst zuzuordnen ist.

Es sei noch einmal darauf hinzuweisen, dass vermehrt entschieden wurde, dass keine besondere Gestaltungshöhe vorausgesetzt wird.