Keine Liebhaberei bei Verlusten aus schriftstellerischer Tätigkeit

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Verluste eines [...]

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Ich kann Festivalbesuche von der Steuer absetzen!

Seit 2001 arbeitet Manuel Schottmüller für die SSC Group in [...]

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Modedesigner macht Kunst

Eine diplomierte Modedesignerin, die im Schwerpunkt Braut- und Festmoden entwirft, übt eine künstlerische Tätigkeit aus und muss in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden. Ihre Klage vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt war erfolgreich. Eine Anerkennung in fachkundigen Kreisen als Künstlerin sei nach Meinung der Richter nicht erforderlich, da hier keine handwerkliche Tätigkeit im Vordergrund stehe. Ihre Entwürfe lasse die Klägerin durch eine Schneidermeisterin ausführen.