Theaterintendant selbständig

Selbständigkeit eines Theaterintendanten Der Intendant [...]

weiterlesen Urteile

Die Künstlersozialkasse im Interview

Durch die im Jahr 1983 gegründete Künstlersozialkasse soll [...]

weiterlesen

Modedesigner macht Kunst

Eine diplomierte Modedesignerin, die im Schwerpunkt Braut- und Festmoden entwirft, übt eine künstlerische Tätigkeit aus und muss in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden. Ihre Klage vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt war erfolgreich. Eine Anerkennung in fachkundigen Kreisen als Künstlerin sei nach Meinung der Richter nicht erforderlich, da hier keine handwerkliche Tätigkeit im Vordergrund stehe. Ihre Entwürfe lasse die Klägerin durch eine Schneidermeisterin ausführen.