Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Umsätze von [...]

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„Tiefs gehören dazu – aber durch die muss man durch.“

Daniel Zillmann ist das, was man guten Gewissens einen Tausendsassa [...]

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Modedesigner macht Kunst

Eine diplomierte Modedesignerin, die im Schwerpunkt Braut- und Festmoden entwirft, übt eine künstlerische Tätigkeit aus und muss in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden. Ihre Klage vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt war erfolgreich. Eine Anerkennung in fachkundigen Kreisen als Künstlerin sei nach Meinung der Richter nicht erforderlich, da hier keine handwerkliche Tätigkeit im Vordergrund stehe. Ihre Entwürfe lasse die Klägerin durch eine Schneidermeisterin ausführen.