Ehrenpreis steuerpflichtig?

Ein als Ehrung der Persönlichkeit anzusehender Preis an [...]

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„Am Ende lebt man von seinen Fans und nicht von Likes und Kommentaren“

Danny Latendorf hat geschafft, wovon viele Künstler träumen. In [...]

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„Rosa Karneval“ nicht steuerbegünstigt

Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins unterliegt dem vollen Steuersatz

Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kommt bei einer Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins nicht in Betracht, da der tatbestandliche Anwendungsbereich auf diejenigen Veranstaltungen begrenzt ist, bei denen das kulturelle Engagement im Vordergrund steht.

Ist hingegen die kulturelle Leistung nur Mittel zur Verfolgung eines anderen Zwecks, hier der Durchführung eines geselligen Abends, ist die Norm nicht einschlägig.