Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Eisskulpturensammlung als Museum

Die steuerbegünstigte Eintrittsberechtigung für Museen [...]

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Howard Carpendale – Mein Verhältnis zu deutschen Finanzämtern ist und bleibt ambivalent

Er ist einer der ganz Großen in der deutschen Musikbranche: Howard [...]

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„Rosa Karneval“ nicht steuerbegünstigt

Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins unterliegt dem vollen Steuersatz

Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kommt bei einer Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins nicht in Betracht, da der tatbestandliche Anwendungsbereich auf diejenigen Veranstaltungen begrenzt ist, bei denen das kulturelle Engagement im Vordergrund steht.

Ist hingegen die kulturelle Leistung nur Mittel zur Verfolgung eines anderen Zwecks, hier der Durchführung eines geselligen Abends, ist die Norm nicht einschlägig.