Keine Liebhaberei bei Verlusten aus schriftstellerischer Tätigkeit

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Verluste eines [...]

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Lu Possehl: „Kunst ist ein Lebensmittel.“

Seit über 20 Jahren ist die Malerin und Bildhauerin Lu Possehl aus [...]

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„Rosa Karneval“ nicht steuerbegünstigt

Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins unterliegt dem vollen Steuersatz

Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kommt bei einer Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins nicht in Betracht, da der tatbestandliche Anwendungsbereich auf diejenigen Veranstaltungen begrenzt ist, bei denen das kulturelle Engagement im Vordergrund steht.

Ist hingegen die kulturelle Leistung nur Mittel zur Verfolgung eines anderen Zwecks, hier der Durchführung eines geselligen Abends, ist die Norm nicht einschlägig.