Fehlerhafte Rechnung: Zurückbehaltungsrecht?

Kein automatisches Zurückbehaltungsrecht bei fehlerhaften [...]

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»Man sollte im Hinblick auf die Finanzen sein Ego an die Seite tun und sich unbedingt einen Steuerberater suchen.«

Einen Termin mit Ulf Zick zu bekommen, ist nicht ganz einfach. [...]

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„Rosa Karneval“ nicht steuerbegünstigt

Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins unterliegt dem vollen Steuersatz

Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kommt bei einer Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins nicht in Betracht, da der tatbestandliche Anwendungsbereich auf diejenigen Veranstaltungen begrenzt ist, bei denen das kulturelle Engagement im Vordergrund steht.

Ist hingegen die kulturelle Leistung nur Mittel zur Verfolgung eines anderen Zwecks, hier der Durchführung eines geselligen Abends, ist die Norm nicht einschlägig.