„Rosa Karneval“ nicht steuerbegünstigt

Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins [...]

weiterlesen Urteile

Bär Läsker: „Finanzbeamte sind eigentlich ganz normal – so wie wir auch!“

Andreas „Bär“ Läsker ist deutscher Musikmanager und seit [...]

weiterlesen

Tätigkeit einer Konzertpianistin

Tätigkeitsmittelpunkt einer Konzertpianistin

Die Richter sind der Überzeugung, dass die Tätigkeit einer Konzertpianistin qualitativ ganz wesentlich durch ihre auswärtigen Auftritte und Konzerte geprägt wird. Ein Instrumentalsolist, der seine Einnahmen im Wesentlichen aus Auftrittsgagen erzielt, verwirklicht den seine Tätigkeit bestimmenden Schwerpunkt mit seinen Auftritten.

Wie im Urteil weiter dargestellt wird, wird von den Richtern sehr wohl gesehen, dass die Interpretation eines Stückes zu Hause im Arbeitszimmer erarbeitet wird. Gleichwohl ist die Erarbeitung der Interpretation kein Selbstzweck, sondern dient letztlich der Vorbereitung und Unterstützung der eigentlichen Tätigkeit der Solistin. Damit macht die Erarbeitung der Interpretation als – notwendiger – Teil eines Engagements das Arbeitszimmer nicht zum Tätigkeitsmittelpunkt.