Eintrittskarten abzugsfähig?

Aufwendungen zum Besuch kultureller Veranstaltungen gehören [...]

weiterlesen Urteile

„Was hat Dich bloß so ruiniert?“ hat mir das meiste Geld eingebracht

Frank Spilker war einer der Protagonisten der „Hamburger Schule“ [...]

weiterlesen

Umsatzsteuer bei Sportfotografen

Ein Sportfotograf kann für seine Umsätze den ermäßigten Umsatzsteuersatz nur nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG in Anspruch nehmen. Er kann sich nicht auf Art 12 Abs. 3 Buchst a Anhang H Kat. 8 der 6. EG-RL berufen. Die Vorschriften über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sind als Ausnahmeregelungen eng auszulegen. Es ist jeder einzelne ausgeführte Umsatz dahin zu prüfen, ob der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.

Eine verbindliche Auskunft schränkt die Änderungsbefugnis bei einer Vorbehaltsfestsetzung oder bei nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nicht ein.