Zauberei mit der Umsatzsteuer

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze von [...]

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„Tiefs gehören dazu – aber durch die muss man durch.“

Daniel Zillmann ist das, was man guten Gewissens einen Tausendsassa [...]

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Umsatzsteuer bei Sportfotografen

Ein Sportfotograf kann für seine Umsätze den ermäßigten Umsatzsteuersatz nur nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG in Anspruch nehmen. Er kann sich nicht auf Art 12 Abs. 3 Buchst a Anhang H Kat. 8 der 6. EG-RL berufen. Die Vorschriften über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sind als Ausnahmeregelungen eng auszulegen. Es ist jeder einzelne ausgeführte Umsatz dahin zu prüfen, ob der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.

Eine verbindliche Auskunft schränkt die Änderungsbefugnis bei einer Vorbehaltsfestsetzung oder bei nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nicht ein.