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Webdesign Kunst?

Bei der Tätigkeit von Webdesignern handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit

In dem inzwischen über 30 Jahre alten Künstlerbericht der Bundesregierung wird der Beruf des Webdesigners naturgemäß nicht erwähnt, da es sich Tätigkeit im Jahr 1975 noch nicht gab. Im Bereich der bildenden Kunst finden sich jedoch Katalogberufe wie die des Designers, Layouters oder Grafikdesigners. Wer einen dieser Berufe ausübt, ist in aller Regel als Künstler anzusehen. 

Der Vergleich zwischen den „klassischen“ Designerberufen und der Tätigkeit des Webdesigners zeigen, dass sich die Aufgaben und Tätigkeiten in diesen Berufsfeldern weitgehend decken. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch das Medium. Nach Ansicht des Gerichtes ist es demnach gerechtfertigt, dass Webdesign wie alle anderen Arten des Design, die auf speziellen technischen Möglichkeiten und Anwendungsformen beruhen, als Bestandteil der bildenden Kunst zu betrachten sind. Denn Kunst ist nach heutigem Verständnis nicht wesentlich durch seine Gegenständlichkeit, sondern vielmehr durch die dem Kunstwerk Authentizität verleihende formgebende Idee zu bestimmen.