Basisrente
Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist eine private Altersrente, deren Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können und deren Rentenleistung nachgelagert (im Zeitpunkt der Auszahlung) versteuert werden.
Die Basisrente empfiehlt sich vor allem für Medientreibende, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, da sie die einzige Vorsorgeform für sie ist, bei der der Staat die Beitragszahlung steuerlich fördert. Aber auch für Sozialversicherungspflichtige mit hohen Einkünften ist sie eine lohnende Alternative.
Die Beiträge können im Veranlagungsjahr 2018 in Höhe von 86 % als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden (Höchstbetrag Ledige 23.712 Euro / Verheiratete 47.424 Euro). In den folgenden Jahren steigt dieser Prozentsatz um jährlich 2%. Ab dem Jahr 2025 können insoweit 100% der Beiträge steuerlich berücksichtigt werden.
Beispiel:
Ein Musiker mit einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro zahlt im Jahr 2018 monatlich 300 Euro in einen Rürup-Vertrag.
Er kann hierdurch 3.096 Euro (300 Euro * 12 Monate * 86 %) als Sonderausgaben geltend machen. Hieraus resultiert eine Einkommensteuerersparnis von ca. 940 Euro. Das Finanzamt beteiligt sich am monatlichen Beitrag von 300 Euro somit mit ca. 78 Euro.
Der monatliche Beitrag kann jährlich flexibel festgelegt werden. Der Künstler kann also Jahr für Jahr seine Beiträge für die Basisrente je nach verfügbaren finanziellen Mitteln neu festlegen. Weiterhin ist es möglich, Einmalzahlungen zu leisten. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn aufgrund des Gewinns eine hohe Steuernachzahlung droht. Diese kann dadurch verringert werden, dass der Künstler vor Ablauf des Kalenderjahres in seine Altersvorsorge einzahlt.
Die für die Altersvorsorge aufgewendeten Beiträge werden in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Der Rentenbeginn kann dabei vom Medientreibenden frei gewählt werden – frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs, spätestens ab Vollendung des 83. Lebensjahrs. Der Künstler bleibt aber weiterhin flexibel. Gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn kann er bis zu 10 Jahren (frühestens bis zum 62. Lebensjahr) vorgezogen werden.
Bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 ist die Rente in voller Höhe steuerpflichtig. Da die Einkünfte im Alter aber voraussichtlich geringer sein werden, ist der Steuervorteil während der Einzahlungsphase meist höher. Es ist jedoch zu empfehlen, aus diesem Grund die Altersvorsorge auch mit dem Steuerberater zu gestalten.
Zu beachten ist, dass es im Gegensatz zur Leibrente nicht möglich ist, die Rente durch eine Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Die Versorgungsansprüche können weiterhin nicht beliehen, abgetreten und gegebenenfalls nicht an andere Personen vererbt oder übertragen werden. Bei Tod vor Rentenbeginn werden die für die Altersvorsorge aufgewandten Beiträge in Form einer lebenslangen Rente für den Versorgungsberechtigten fällig. Eine Hinterbliebenenversorgung kann mitversichert werden.
Ein weiterer großer Vorteil der Rürup-Rente ist es, dass das angesparte Kapital vor Rentenbeginn vor dem Zugriff Dritter geschützt ist und insoweit im Rahmen von Hartz IV nicht verwertet werden muss oder im Falle einer Privatinsolvenz nicht einbezogen wird.