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Kann man Betriebsausgaben pauschal geltend machen?

Grundsätzlich müssen alle Betriebsausgaben anhand von Quittungen nachgewiesen werden. Ausnahmsweise wird es bei Schriftstellern und Journalisten nicht beanstandet, wenn diese ihre Betriebsausgaben pauschalieren.

So können bei nebenberuflich schriftstellerischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten 25% des Umsatzes, höchstens 614,00 Euro pauschal als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Bei hauptberuflich Tätigen erhöht sich der Prozentsatz auf 30% des Umsatzes, höchstens 2.455,00 Euro.

Soweit der Journalist höhere Betriebsausgaben nachweisen kann, kann er diese berücksichtigen. Der Wechsel zum Einzelnachweis schließt für die folgenden vier Jahre die Pauschalierung aus.