Tattoo-Vorlagen und Umsatzsteuersatz

Mit Urteil vom 23. September 2010 zur Umsatzsteuer (Az.: 6 K [...]

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Tommy Schwarwel:“Wenn Du zu Deinem Anwalt gehst, nimm einen Anwalt mit!“

Er ist Schöpfer der Comicfigur „Schweinevogel“, [...]

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„Rosa Karneval“ nicht steuerbegünstigt

Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins unterliegt dem vollen Steuersatz

Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kommt bei einer Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins nicht in Betracht, da der tatbestandliche Anwendungsbereich auf diejenigen Veranstaltungen begrenzt ist, bei denen das kulturelle Engagement im Vordergrund steht.

Ist hingegen die kulturelle Leistung nur Mittel zur Verfolgung eines anderen Zwecks, hier der Durchführung eines geselligen Abends, ist die Norm nicht einschlägig.