Angestellte Musiker doch selbständig?

Bei Durchreichung von 97 Prozent des Gewinns an Musiker sind [...]

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Henning Wehland – Frontman, Initiator, Schirmherr

Henning Wehland ist seit 1990 Frontman der Band H-Blockx, die [...]

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Zauberei mit der Umsatzsteuer

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze von Zauberkünstlern

Eine die Zauberei ausübende Künstlerin erbringt eine einer Theatervorführung vergleichbare Darbietung, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. 

Unter dem Begriff der Theatervorführung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG sind nicht nur die Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés bis hin zu den Puppenspielern.