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KSK-Abgabe auch wenn der Künstler nicht in Künstlersozialkasse versichert?

Bei der Bemessungsgrundlage sind auch Zahlungen an Künstler zu berücksichtigen, die nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind.

Hierunter zählen u.a. die nebenberuflich bzw. nicht berufsmäßigen Künstler (Studenten, Arbeitnehmer, Rentner) bzw. die Künstler, die versicherungsfrei sind.

Es ist zu beachten, dass auch für Künstler, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben bzw. im Ausland tätig sind, Künstlersozialabgaben abzuführen sind. 

Es ist entscheidend, dass die Künstler ihre Leistung in selbständiger Tätigkeit erbringen und nicht als Arbeitnehmer des Auftraggebers gewertet werden.