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KSK-Abgabe bei GbR?

Die gleichberechtigte Mitwirkung in einer GbR führt bei den Mitgliedern der GbR zu keiner Abgabeverpflichtung. Abgabepflichtig ist sodann nur der Auftraggeber der GbR.

Voraussetzung für die Anerkennung einer GbR sind:

  • arbeitsteilige Organisation
  • Mitspracherecht über alle wesentlichen Belange
  • gleicher Gewinnanteil für alle Beteiligten
  • Risiko für alle Beteiligten
  • Langfristiger Zusammenschluss

Zu beachten ist, dass die Künstlersozialkasse die GbR nur anerkannt, wenn diese beim Finanzamt geführt wird und eine gesonderte und einheitliche Feststellung veranlagt wird. Weiterhin haben die Mitglieder durch Unterschrift zu bestätigen, dass alle Voraussetzungen für die Annahme einer GbR vorliegen.