Verkauf von Eintrittskarten für Auslandskonzerte

Der Verkauf von Eintrittskarten unterliegt dort der [...]

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„Das Prinzip bei den Neubauten war: Quittungen in den Karton.“

Mark Chung hat seine Wurzeln in der Subkultur der1980er-Jahre. Als [...]

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Kann eine Rechnung auch per E-Mail versandt werden?

Eine Unterschrift des Rechnungsausstellers ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Künstler können ihre Rechnung insoweit auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in elektronischer Form per E-Mail übermitteln.

Das Gesetz fordert jedoch bei einer auf dem elektronischen Weg übermittelten Rechnung die Gewährleistung der Echtheit, der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts durch Verwendung einer qualifizierten Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz.

Die „elektronische Übermittlung“ per Telefax ist zulässig und erfordert auch nicht die vorgenannte Signatur.