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KSK-Abgabe auch auf Druckkosten?

Soweit die Druckkosten für sich gesehen keine künstlerische Leistung darstellen, muss hierauf keine Künstlersozialabgabe abgeführt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten nach Abschluss der künstlerischen Tätigkeit anfallen und für die Nutzung des Werkes nicht erforderlich sind. 

Abzugrenzen hiervon sind die Druckvorstufe sowie der Erstdruck einzelner Plakate. Diese sind bei der Bemessungsgrundlage der künstlerischen Leistung des Graphikers mit einzubeziehen und somit auch abgabepflichtig. 

Ein Theater beauftrag einen Graphiker mit der Erstellung von 10.000 Flyern. 

Soweit eine reproduktionsfähige Vorlage vom Graphiker vorliegt, ist die künstlerische Leistung erbracht. Die Kosten der Druckerei für die Vervielfältigung des Flyers gehören nicht in die Bemessungsgrundlage des Graphikers und insoweit muss hierauf keine Künstlersozialabgabe abgeführt werden.