Musiker: Zum Teil umsatzsteuerfrei

Mit Urteil vom 18.02.2010 hat der BFH entschieden, dass auch [...]

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»Nur Mut!«

Sich selbst nennt er den »Hirnschrittmacher des deutschen Kabaretts« [...]

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Wann kann Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden?

Als Verpflegungsmehraufwand bezeichnet man die zusätzlichen Aufwendungen, die einem Künstler durch den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aus beruflich veranlassten Gründen entstehen. Der berufliche Mehraufwand kann steuerrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Ein Ansatz der tatsächlichen Kosten des Künstlers ist dabei nicht möglich, sondern es kann eine Pauschale berücksichtigt werden, dessen Höhe von der Dauer der Abwesenheit abhängig ist.

mehr als 8 Stunden EUR 12,00

mindestens 24 Stunden EUR 24,00

Die Pauschalen für Auslandsreisen haben wir im Downloadbereich zusammengestellt.