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Was ist bei Bürogemeinschaften steuerlich zu beachten?

Häufig tun sich Medientreibende aus Kostengründen zusammen und gründen eine Bürogemeinschaft. Aus steuerlicher Sicht muss eine Abgrenzung zwischen Bürogemeinschaft und Mitunternehmerschaft vorgenommen werden.

Mitunternehmerschaft
Die Beteiligten entfalten Mitunternehmerinitiative und tragen Mitunternehmerriskio.

Bürogemeinschaft
Es handelt sich lediglich um einen Zusammenschluss mehrer Personen, deren Wunsch es ist, gemeinsam Räume anzumieten und darin eine individuelle Tätigkeit auszuüben. Die Bürogemeinschaft kann wie folgt begründet werden:
• Gemeinsamer Abschluss eines Gewerbemietvertrages
• Ein Beteiligter schließt den Vertrag ab und vermietet Teile weiter

Da die Kosten vollständig von den Mitgliedern getragen werden, erzielt die Bürogemeinschaft keinen Gewinn bzw. Verlust, womit das steuerliche Feststellungsverfahren entfällt. Die Zahlungen der Mitglieder an die Bürogemeinschaft sind als Betriebsausgaben der Mitglieder zu berücksichtigen.