KSK-Abgabe bei „handwerklich tätigen“ Fotografen?

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist es [...]

weiterlesen Urteile

»Nur Mut!«

Sich selbst nennt er den »Hirnschrittmacher des deutschen Kabaretts« [...]

weiterlesen

Wie ermittelt sich das Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf das regelmäßige Arbeitsentgelt den Betrag von EUR 450,00 monatlich nicht übersteigen. Hierbei wird der Durchschnitt einer Jahresbetrachtung herangezogen, d.h. bei durchgehender Beschäftigung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten der Lohn im gesamten Jahr EUR 5.400 nicht übersteigen darf.