Tonstudio als Arbeitszimmer?

Ein Tonstudio ist kein Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz [...]

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Ich bin besessen von Buchführung und Quittungen

Linus Volkmann, der als Musikjournalist in Köln lebt, hat die [...]

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Wie ermittelt sich das Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf das regelmäßige Arbeitsentgelt den Betrag von EUR 450,00 monatlich nicht übersteigen. Hierbei wird der Durchschnitt einer Jahresbetrachtung herangezogen, d.h. bei durchgehender Beschäftigung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten der Lohn im gesamten Jahr EUR 5.400 nicht übersteigen darf.