Verkauf von Eintrittskarten für Auslandskonzerte

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Henning Wehland – Frontman, Initiator, Schirmherr

Henning Wehland ist seit 1990 Frontman der Band H-Blockx, die [...]

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Riesterrente

Die Riesterrente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte Rentenform.

Zum Kreis der Riester-Berechtigten zählen alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. In den Genuss kommen insoweit auch selbständige Künstler, soweit sie in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind.

Um die steuerliche Förderung zu erhalten, muss ein förderfähiger Altersvorsorgevertrag abgeschlossen werden. Den maximalen Fördersatz erhält, wer 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Beitrag aufwendet. Soweit niedrigere Beiträge eingezahlt werden, fällt die staatliche Förderung entsprechend niedriger aus.

Die Höchstzulage beträgt jährlich 175 Euro. Je Kind wird weiterhin eine Kinderzulage von 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder von 300 Euro gezahlt. Junge Berufseinsteiger erhalten im ersten Versicherungsjahr eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage, wenn sie im Jahr des Versicherungsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Beispiel:

Der in der Künstlersozialversicherung versicherte ledige Journalist mit einem Kind hatte im Jahr 2018 ein Einkommen von 40.000 Euro. Der Mindesteigenbeitrag beträgt somit 4% von 40.000 Euro = 1.600 Euro. Um die volle Zulage zu bekommen, muss der Journalist einen Eigenbeitrag von 1.240 Euro (1.600 Euro ./. 175 Euro Grundzulage ./. 185 Euro Kinderzulage) auf den Riester-Vertrag einzahlen.

Zusätzlich wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft, ob der Abzug der Sparleistung als Sonderausgaben günstiger ist als die Zulage. Der Höchstbetrag, der als Sonderausgaben berücksichtigt werden kann, beträgt derzeit 2.100 Euro.

Ist der monatliche Rentenanspruch aus der Riester-Rente gering, hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch zu Beginn der Auszahlungsphase durch eine Einmalzahlung abzufinden. Ab dem Jahr 2018 werden die Einmalzahlungen ermäßigt mit der sog. Fünftelregelung besteuert. Zuvor waren die Einmalzahlungen voll steuerpflichtig. Bei der Fünftelreglung wird die Auszahlung zwar voll versteuert, allerdings wirkt sich nur ein Fünftel davon progressiv auf den Steuersatz aus. Die ermäßigte Besteuerung lässt sich dabei für jeden Riester-Vertrag in Anspruch nehmen. Bei monatlichen Auszahlungen ist die Anwendung der ermäßigten Besteuerung nicht möglich.

Soweit der Künstler nicht mehr in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig ist, endet die Förderung. Es gibt dann keine Zulagen mehr und die Aufwendungen können auch nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.