20.04.2010
- Finanzgericht München
Ankauf eigener Bilder durch Künstler
Zu dem der freiberuflichen Tätigkeit dienenden Betriebsvermögen eines Malers gehören auch die zur Veräußerung geschaffenen Bilder. Diese Bilder sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Der Künstler erwirbt Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens für seinen Betrieb als freiberuflich tätiger Künstler, wenn er bereits einmal verkaufte selbstgeschaffene Bilder in der Absicht wieder zurückkauft, sie später erneut zu veräußern.
Kauft der Künstler nur gelegentlich bereits einmal verkaufte selbstgeschaffene Bilder wieder zurück, um sie später wieder zu verkaufen, übt er mit dieser Tätigkeit keinen Gewerbebetrieb aus.