Umsatzsteuer bei festen freien Mitarbeitern

Unternehmereigenschaft eines „festen freien [...]

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Hollow Skai: „Wirf alle deine Skrupel über Bord und tu was du willst!“

Bei der Produktion und Vermarktung seines neuen Buches „Sex, [...]

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Ausländische Models

Ausländische Fotomodelle, die kurzfristig in Deutschland tätig werden, können selbständig sein.

Da die Models nur jeweils äußerst kurzfristig in Deutschland tätig waren, ist die Arbeitnehmereigenschaft regelmäßig eher zu verneinen als zu bejahen. Die Models sind weniger in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert und den Weisungen des Auftraggebers auch nur in geringerem Umfang unterworfen. 

Nach Ansicht des BFH besteht weiterhin ein Unternehmerrisiko. Die Models, die für verschiedene Auftraggeber tätig waren, mussten sich die neuen Aufträge dadurch erarbeiten, dass sie die vorangegangenen jeweils zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausführten. Es bestand ansonsten die Gefahr, dass sie bei schlechter Erfüllung des jeweiligen Auftrags nicht erneut engagiert wurden. 

Die Argumentation des Bundesfinanzhofes ist gut nachzuvollziehen. Dies müsste unseres Erachtens aber auf die Vielzahl von Fällen im Medienbereich anzuwenden sein und insoweit auch hier zur selbständigen Arbeit führen. So sind z.B. Kameraleute, Schauspieler etc. auch nur kurzfristig beschäftigt und tragen Unternehmerrisiko nicht wiederbeschäftigt zu werden.