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Beratung von Radiosendern

Beratung von Radiosendern gewerbesteuerpflichtig?

Die Tätigkeit eines früher u. a. jahrzehntelang als ausgebildeter Radiomoderator und Programmdirektor für verschiedene Radiosender tätigen Steuerpflichtigen, der nunmehr als freier Mitarbeiter für ein auf die Vermarktung von Radiosendern spezialisiertes Unternehmen arbeitet, dabei u.a. diverse Radiosender in Deutschland und anderen Staaten Europas bei der Musikplanung, Entwicklung undGestaltung der Sender, der Entwicklung neuer Vermarktungs- und Promotionsideen berät sowie eine Vielzahl von Team-Schulungen durchführt, aber nicht über einenAbschluss als Betriebswirt verfügt, ist der eines beratenden Betriebswirts nicht ähnlich und damit gewerbesteuerpflichtig, wenn die Vorbildung des Steuerpflichtigen nach Tiefe und Breite u. a. deswegen nicht mit der eines beratenden Betriebswirts verglichen werden kann, weil ihm ausreichendeKenntnisse in den in der betriebswirtschaftlichen Praxis wichtigen Bereichen der Produktion von Gütern und Waren, des Groß- und Einzelhandels nebst Einkauf von Waren und Gütern, der Waren- und Materialwirtschaft, des Rechnungs-(Buchhaltung, Kostenrechnung) und Einkaufswesens, der Lagerhaltung, der mit denGütern und Waren in Zusammenhang stehenden Finanzierungsfragen (etwa Leasing, Factoring, Kreditfinanzierung) sowie der betrieblichen Steuerlehre fehlen.