22.03.2009
- Landgericht Potsdam
Fehlerhafte Rechnung: Zurückbehaltungsrecht?
Kein automatisches Zurückbehaltungsrecht bei fehlerhaften Rechnungen
Ein Rechnungsempfänger kann die Bezahlung einer Rechnung nur verweigern und auf eine neue Rechnung bestehen, wenn ihm aus der fehlerhaften Rechnung ein ihm zustehender Vorsteuerabzug verloren gehen würde.
Soweit es sich um die Rechnung eines Kleinunternehmers oder für eine private Leistung handelt, kann insoweit kein Rückbehaltungsrecht geltend gemacht werden und die Rechnung ist trotz Mangel fällig.