Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Umsätze von [...]

weiterlesen Urteile

Wenn ein „Tatort“ wiederholt wird, freut sich das Finanzamt!

Xao Seffcheque, gebürtiger Grazer, kam mit 20 Jahren nach Düsseldorf [...]

weiterlesen

Fehlerhafte Rechnung: Zurückbehaltungsrecht?

Kein automatisches Zurückbehaltungsrecht bei fehlerhaften Rechnungen

Ein Rechnungsempfänger kann die Bezahlung einer Rechnung nur verweigern und auf eine neue Rechnung bestehen, wenn ihm aus der fehlerhaften Rechnung ein ihm zustehender Vorsteuerabzug verloren gehen würde. 

Soweit es sich um die Rechnung eines Kleinunternehmers oder für eine private Leistung handelt, kann insoweit kein Rückbehaltungsrecht geltend gemacht werden und die Rechnung ist trotz Mangel fällig.