Keine Liebhaberei bei Verlusten aus schriftstellerischer Tätigkeit

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Verluste eines [...]

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„Es ist ein Wunder, dass ich noch drehen darf!“

Oliver Wnuk, Jahrgang 1976, ist in Konstanz aufgewachsen und hat in [...]

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Fehlerhafte Rechnung: Zurückbehaltungsrecht?

Kein automatisches Zurückbehaltungsrecht bei fehlerhaften Rechnungen

Ein Rechnungsempfänger kann die Bezahlung einer Rechnung nur verweigern und auf eine neue Rechnung bestehen, wenn ihm aus der fehlerhaften Rechnung ein ihm zustehender Vorsteuerabzug verloren gehen würde. 

Soweit es sich um die Rechnung eines Kleinunternehmers oder für eine private Leistung handelt, kann insoweit kein Rückbehaltungsrecht geltend gemacht werden und die Rechnung ist trotz Mangel fällig.