„Rosa Karneval“ nicht steuerbegünstigt

Karnevalsveranstaltung eines schwul-lesbischen Vereins [...]

weiterlesen Urteile

Tine Wittler – „Wer Dinge gleich dahin tut, wo sie hingehören, braucht sie nicht zu suchen!“

Tine Wittler lebt vier Leben in Hamburg-Altona: Als eine der [...]

weiterlesen

KSK-Abgabe bei „handwerklich tätigen“ Fotografen?

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist es unerheblich, ob die Fotografie als handwerkliche oder künstlerische Tätigkeit anzusehen ist. Denn nach Ansicht des Gerichtes steht die Ausbildung eines Werbefotografen als Fotohandwerker der Einstufung als bildender Künstler nicht entgegen, wenn er als Werbefotograf das handwerkliche Berufsfeld verlässt.

Das im vorliegende Fall beauftragende Unternehmen hat insoweit Künstlersozialabgaben auf die Honorare des Fotografen abzuführen.