Tattoo-Vorlagen und Umsatzsteuersatz

Mit Urteil vom 23. September 2010 zur Umsatzsteuer (Az.: 6 K [...]

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Ich bin besessen von Buchführung und Quittungen

Linus Volkmann, der als Musikjournalist in Köln lebt, hat die [...]

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Moderator von Verkaufssendern

Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als Freiberuflerin

Die zu Werbezwecken ausgeübte Tätigkeit der Moderatorin eines Verkaufssenders erreicht nicht die für eine künstlerische freiberufliche Tätigkeit erforderliche Gestaltungshöhe und ist daher als gewerblich einzustufen, wenn die den Interessen und Zielen ihres Auftraggebers geschuldeten Bindungen durch Produkt und Gebrauchszweck die eigenständig gestalteten und durchaus eine gewisse Kreativität widerspiegelnden Auftritte so deutlich prägt, dass keine abstrakte künstlerische Aussage erkennbar wird.

Die den Werbezwecken dienenden Auftritte können auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden, wenn ihnen aufgrund der im Vordergrund stehenden sachlichen Informationen zum Produkt die erforderliche Gestaltungs- und Abstraktionshöhe fehlt.