Regisseur und Kameramann nicht lohnsteuerpflichtig?

Die Frage, wer Arbeitnehmer ist, ist nach Rechtsprechung des [...]

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»Nur Mut!«

Sich selbst nennt er den »Hirnschrittmacher des deutschen Kabaretts« [...]

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Theaterintendant selbständig

Selbständigkeit eines Theaterintendanten

Der Intendant eines Landestheaters, der in der Leitung und Gestaltung des Theaters völlig frei ist und dessen Vertrag in wichtigen Punkten mit denen vom Deutschen Bühnenverein entworfenen Musters eines Intendantenvertrages übereinstimmt, ist nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Brandenburg selbständig tätig.

Im vorliegenden Fall wurden dem Intendanten die künstlerische, wirtschaftliche und administrative Leistung des Theaters übertragen. Weiterhin oblag ihm in eigener Verantwortung die Gestaltung des Spielplans und der Abschluss der Dienstverträge. Nach Ansicht des Gerichts nimmt der Intendant hierdurch in solchen Ausmaß Arbeitgeberfunktionen wahr, dass er nicht mehr als Arbeitnehmer angesehen werden kann.