Choreograph und Umsatzsteuer

Die Entscheidung, ob der Choreograph steuerermäßigte [...]

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Bei unseren Konzerten ging der Hut herum

Die Band Ton Steine Scherben war zwischen 1970 und 1985 eine der [...]

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Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder unterliegen auch die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen dem ermäßigten Steuersatz. Nach § 12 Abs. 2 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.