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Zauberei mit der Umsatzsteuer

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze von Zauberkünstlern

Eine die Zauberei ausübende Künstlerin erbringt eine einer Theatervorführung vergleichbare Darbietung, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. 

Unter dem Begriff der Theatervorführung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG sind nicht nur die Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés bis hin zu den Puppenspielern.