Vorsorge – Einführung
In der Regel wird von den Künstlern ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielt bzw. es wurden in der Vergangenheit zu geringe Werte an die Künstlersozialkasse gemeldet, um die Beiträge gering zu halten. Dies hat zur Folge, dass Künstler im Rentenalter nur sehr geringe Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen werden, was wiederum dazu führen wird, dass ein Großteil auf die Grundsicherung angewiesen sein wird. So führt die Einzahlung des durchschnittlich bei der Künstlersozialkasse gemeldeten Gewinns zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i.H.v. ca. monatlich 90 Euro.
Künstler, die in den kommenden zwei Jahrzehnten das Rentenalter erreichen, haben weiter das Problem, dass sie den vollen Versicherungszeitraum von 40 Jahren in der Künstlersozialkasse nicht erreichen können, da diese erst im Jahr 1983 gegründet wurde.
Aufgrund des Einkommens und der Länge der Versichertenzeiten reichen die bestehenden gesetzlichen Alterssicherungssysteme nicht aus, um eine auskömmliche Rente zu gewährleisten. Die Medientreibenden sind insoweit angehalten, privat vorzusorgen.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sehr oft spielt bei der Gestaltung die steuerliche Situation eine Rolle. Es sollte jedoch auch an die Zeit nach dem Erwerbsleben gedacht werden. Durch eine entsprechende Gestaltung können bereits heute die steuerlichen Vorteile der Basisrente mit den späteren steuerlichen Vorteilen der privaten Rentenversicherung kombiniert werden. Der Aufbau der Altersvorsorge ist insoweit immer auch ein Thema für ein Gespräch mit dem Steuerberater.
Die Versorgungslücken können hierbei durch drei Schichten geschlossen werden:
Aufgrund der Besonderheiten der Berufsgruppe sollte die Altersvorsorge so flexibel wie möglich gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die notwendige Anpassung der Beiträge, als auch den Beginn der Altersrente.