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Theater und die Umsatzsteuer

Setzt der Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung Professionalität des Theaters voraus?

NachAnsicht des Bundesverwaltungsgerichts lassen weder der Wortlaut noch der Zweck von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG den Schluss zu, dass die Steuerbefreiung nur solchen Einrichtungen zugute kommen soll, die „professionell“ und auf einem hohen Niveau arbeiten und deshalb Laieneinrichtungen ausgeschlossen sind. Das künstlerische Niveau muss nicht dem der Theater öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften gleichen. Es kann sich nämlich nicht zur dadurch ergeben, dass die Mitwirkenden professionell ausgebildet sind oder angeleitet werden. Auch Amateurtheater können der Öffentlichkeit Theaterstücke in einer Form und auf einer Ebene nahe bringen, die eine Auseinandersetzung mit dem aufgeführten Stück erlaubt, zum Nachdenken anregt und unterhält. 
So wenden sich Theater i.S.d. § 20 Nr. 4 Buchst. a Satz 1 UStG in der Regel an eine unbestimmte Zahl von Zuschauern und haben die Aufgabe, der ÖffentlichkeitTheaterstücke in künstlerischer Form nahezubringen. Diese Kriterien müssen andere Theater bei Ihrer Aufgabenwahrnehmung ebenfalls erfüllen, wenn eineBescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ausgestellt werden soll.