Musiker: Zum Teil umsatzsteuerfrei

Mit Urteil vom 18.02.2010 hat der BFH entschieden, dass auch [...]

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Wenn ein „Tatort“ wiederholt wird, freut sich das Finanzamt!

Xao Seffcheque, gebürtiger Grazer, kam mit 20 Jahren nach Düsseldorf [...]

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Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder unterliegen auch die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen dem ermäßigten Steuersatz. Nach § 12 Abs. 2 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.