Keine KSK- Abgabe für CSD- Veranstalter

Der Veranstalter des Berliner Christopher Street Day (CSD) [...]

weiterlesen Urteile

„Tiefs gehören dazu – aber durch die muss man durch.“

Daniel Zillmann ist das, was man guten Gewissens einen Tausendsassa [...]

weiterlesen

Fehlerhafte Rechnung: Zurückbehaltungsrecht?

Kein automatisches Zurückbehaltungsrecht bei fehlerhaften Rechnungen

Ein Rechnungsempfänger kann die Bezahlung einer Rechnung nur verweigern und auf eine neue Rechnung bestehen, wenn ihm aus der fehlerhaften Rechnung ein ihm zustehender Vorsteuerabzug verloren gehen würde. 

Soweit es sich um die Rechnung eines Kleinunternehmers oder für eine private Leistung handelt, kann insoweit kein Rückbehaltungsrecht geltend gemacht werden und die Rechnung ist trotz Mangel fällig.