Ankauf eigener Bilder durch Künstler

Zu dem der freiberuflichen Tätigkeit dienenden [...]

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»Man sollte im Hinblick auf die Finanzen sein Ego an die Seite tun und sich unbedingt einen Steuerberater suchen.«

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Fehlerhafte Rechnung: Zurückbehaltungsrecht?

Kein automatisches Zurückbehaltungsrecht bei fehlerhaften Rechnungen

Ein Rechnungsempfänger kann die Bezahlung einer Rechnung nur verweigern und auf eine neue Rechnung bestehen, wenn ihm aus der fehlerhaften Rechnung ein ihm zustehender Vorsteuerabzug verloren gehen würde. 

Soweit es sich um die Rechnung eines Kleinunternehmers oder für eine private Leistung handelt, kann insoweit kein Rückbehaltungsrecht geltend gemacht werden und die Rechnung ist trotz Mangel fällig.