Zauberei mit der Umsatzsteuer

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze von [...]

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»Verlasst euch auf die Kunst.«

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Warum werden bei kurzer Beschäftigung so viel Steuern einbehalten?

Es wird beim Lohnsteuerabzug davon ausgegangen, dass die für die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse gezahlten Honorare ohne Unterbrechung für das ganze Jahr in gleicher Höhe erzielt werden.

Schauspieler A erhält für eine einmonatige Beschäftigung 10.000,00 Euro. Beim Lohnsteuerabzug wird davon ausgegangen, dass er jeden Monat dieses Gehalt erzielt und insoweit ein Jahresgehalt von 120.000,00 Euro berücksichtigt. Dies führt zu einer Berücksichtigung des Spitzensteuersatzes von 42%. Mit diesem Steuersatz wird nunmehr die Gage i.H.v. 10.000,00 Euro besteuert. Soweit der Schauspieler keine weiteren Einnahmen im Jahr erzielt kommt es jedoch lediglich zu einer Steuerbelastung von 15%. Der Schauspieler bekommt insoweit im Rahmen seiner Steuererklärung die zu viel gezahlten Steuern erstattet.

Mittlerweile berücksichtigen einige wenige Produktionsgesellschaften neben den Beschäftigungszeiten auch Zeiten ohne Beschäftigung im gewissen Rahmen und mildern diese Tatsache entsprechend ab, so dass dies für die Schauspieler zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt. Da die Haftung jedoch bei den Produktionsgesellschaften liegt und dies auch mit mehr Aufwand und Kosten verbunden ist, bleibt es meist beim Hinweis.