Pressegeheimnis auf Bewirtungsquittungen?

Journalisten können die Pflichtangaben auf einer [...]

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»Nur Mut!«

Sich selbst nennt er den »Hirnschrittmacher des deutschen Kabaretts« [...]

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Wie melde ich meine künstlerische Tätigkeit an?

Eine Gewerbeanmeldung ist bei Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit nicht vorzunehmen. Dem Finanzamt ist eine Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit einzureichen. Dies muss spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das Finanzamt wird daraufhin eine Steuernummer erlassen.