Choreograph und Umsatzsteuer

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Steuern für ausländische Künstler?

Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der EU

Ein im Ausland wohnender Künstler ist bei einem Auftritt in Deutschland mit seinem Honorar beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Steuer wird vom Veranstalter unmittelbar bei Auszahlung des Honorars abgezogen. 

Der Steuersatz beträgt bei im Inland ausgeübten künstlerischen Darbietungen ab dem Jahr 2009 15% der gesamten Einnahmen. Die bisher geltende Staffelung der Steuersätze ist insoweit entfallen. Allerdings verbleibt es dabei, dass bei Einnahmen bis 250,00 Euro kein Steuerabzug erhoben wird. 

Die dem Künstler entstandenen Betriebsausgaben können beim Steuerabzug berücksichtigt werden.