Keine Liebhaberei bei Verlusten aus schriftstellerischer Tätigkeit

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Verluste eines [...]

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Die Künstlersozialkasse im Interview

Durch die im Jahr 1983 gegründete Künstlersozialkasse soll [...]

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Wie ermittelt sich das Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf das regelmäßige Arbeitsentgelt den Betrag von EUR 450,00 monatlich nicht übersteigen. Hierbei wird der Durchschnitt einer Jahresbetrachtung herangezogen, d.h. bei durchgehender Beschäftigung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten der Lohn im gesamten Jahr EUR 5.400 nicht übersteigen darf.