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Wie können Fahrtkosten geltend gemacht werden?

Wenn sich im Betriebsvermögen des Künstlers ein Auto befindet, können die üblichen Aufwendungen wie z.B. Tankquittungen, Parkgebühren, Kfz-Versicherung etc. als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Auf der anderen Seite ist sodann auch ein Eigenverbrauch für die privat veranlassten Fahrten zu berücksichtigen. Dies kann durch die sog. 1%-Regelung erfolgen, was bedeutet, dass monatlich 1% des Bruttolistenpreises am Tag der Erstzulassung des Autos als Einnahmen zu erfassen sind. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Privatfahrten anhand eines Fahrtenbuches nachzuweisen, welches jedoch häufig ein Streitpunkt bei Betriebsprüfungen ist.

Wenn sich das Auto im Privatvermögen befindet, können betriebliche Fahrten mit 0,30 Euro als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Diese Pauschale deckt sämtliche mit dem Betrieb des Pkws verbundenen Kosten ab.

Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlich entstandenen Kosten als Reisekosten geltend gemacht werden.