Übersetzer und KSVG

Versicherungspflicht einer Übersetzerin in der KSVG Das [...]

weiterlesen Urteile

Tine Wittler – „Wer Dinge gleich dahin tut, wo sie hingehören, braucht sie nicht zu suchen!“

Tine Wittler lebt vier Leben in Hamburg-Altona: Als eine der [...]

weiterlesen

Wie melde ich meine künstlerische Tätigkeit an?

Eine Gewerbeanmeldung ist bei Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit nicht vorzunehmen. Dem Finanzamt ist eine Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit einzureichen. Dies muss spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das Finanzamt wird daraufhin eine Steuernummer erlassen.