Theaterintendant selbständig

Selbständigkeit eines Theaterintendanten Der Intendant [...]

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„Was hat Dich bloß so ruiniert?“ hat mir das meiste Geld eingebracht

Frank Spilker war einer der Protagonisten der „Hamburger Schule“ [...]

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Wie sind Wiederholungshonorare von Schauspielern zu versteuern?

Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen an Schauspieler sind als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu behandeln, wenn die Leistungsschutzrechte des Schauspielers nicht bereits aufgrund des Arbeitsvertrages auf den Arbeitgeber übertragen und die Höhe der jeweiligen Vergütung in gesonderten Vereinbarungen festgelegt worden sind. Die Einnahmen sind dann ebenfalls vom Schauspieler selber im Rahmen der Steuererklärung zu versteuern.