Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Umsätze von [...]

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Tine Wittler – „Wer Dinge gleich dahin tut, wo sie hingehören, braucht sie nicht zu suchen!“

Tine Wittler lebt vier Leben in Hamburg-Altona: Als eine der [...]

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Wie sind Wiederholungshonorare von Schauspielern zu versteuern?

Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen an Schauspieler sind als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu behandeln, wenn die Leistungsschutzrechte des Schauspielers nicht bereits aufgrund des Arbeitsvertrages auf den Arbeitgeber übertragen und die Höhe der jeweiligen Vergütung in gesonderten Vereinbarungen festgelegt worden sind. Die Einnahmen sind dann ebenfalls vom Schauspieler selber im Rahmen der Steuererklärung zu versteuern.